Kann ich die Adresse meinen Verwandten und Freunden mitteilen?
Nein. Die Adresse des Frauenhauses ist geheim und darf weder an Familienangehörige, Freunde noch an Ämter und Behörden weiter gegeben werden. Dies erfolgt zu ihrem eigenen Schutz.
Wie lange kann ich im Frauenhaus leben?
Der Aufenthalt in einem Frauenhaus hat Übergangscharakter. Die Verweildauer richtet sich jedoch nach ihren persönlichen Erfordernissen. In der Regel kann von einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer im Umfang von drei Monaten ausgegangen werden.
Kann ich das Frauenhaus jederzeit verlassen?
Sie können das Frauenhaus nach Absprache mit einer Mitarbeiterin selbstverständlich jederzeit verlassen und auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden.
Muss ich für den Aufenthalt im Frauenhaus etwas bezahlen?
Der Aufenthalt im Frauenhaus ist für Sie kostenlos. Wir unterstützen Sie bei der Sicherstellung ihrer finanziellen Versorgung.
Bewohne ich ein eigenes Zimmer?
Sie bewohnen mit Ihren Kindern ein eigenes, abschließbares Zimmer. Je nach Familiengröße oder Alter Ihrer Kinder ist es jedoch möglich zwei Zimmer zu beziehen sofern die aktuelle Belegung es zulässt.
Sind Küche und Bäder Gemeinschaftsräume?
Küche, Badezimmer, Wohnzimmer sowie Aufenthaltsraum werden gemeinschaftlich genutzt. Jede Etage hat jedoch ein eigenes Bad, so dass Sie diese Räume bei voller Belegung mit höchstens zwei Frauen und ihren Kindern gemeinschaftlich nutzen.
Sind Haustiere erlaubt?
Haustiere können aus unterschiedlichen Gründen nicht mit ins Frauenhaus gebracht werden.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 05171/55557