Die Frauenbewegung hat seit Beginn der 70-er Jahre Gewalt von Männern gegen Frauen enttabuisiert. Deutlich wurde, dass Misshandlungen und Vergewaltigungen nicht allein durch die Persönlichkeit und das individuelle Verhalten hervorgerufen werden und somit „nur“ ein soziales Problem darstellen, sondern in der Gesellschaft verankert sind. Gewalt gegen Frauen ist ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Strukturen. Sie hat ihre Ursache in ungleichen Machtverhältnissen und Abhängigkeiten und ist damit auch ein politisches Problem.


Zielsetzung der Frauenbewegung war, das Ausmaß der alltäglichen Gewalt gegen Frauen in Ehe und Partnerschaft sowie Folgen und Hintergründe öffentlich zu machen und misshandelten Frauen und ihren Kindern Schutz, Zuflucht, Beratung und Begleitung zu bieten. So wurde in der Bundesrepublik 1976 das erste Frauenhaus in Berlin eröffnet. Inzwischen bestehen ca. 400 Frauenhäuser. Jährlich suchen etwa 45.000 Frauen mit ihren Kindern Schutz in Frauenhäusern. Nach Angaben des Nds. Sozialministerium finden jährlich rund 2400 Frauen mit 2200 Kindern Schutz und Unterkunft in 40 Frauenhäusern in Niedersachsen.

In Peine hat sich analog zur Entwicklung in der Bundesrepublik 1979 der Verein Peiner Frauenhaus e.V. gegründet, der aus sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung mit feministischem Anspruch arbeitet, selbstlos tätig ist und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt.

1983 konnte der Verein ein autonomes Frauenhaus eröffnen. Dabei steht "autonom" für die Unabhängigkeit von Parteien, religiöser Zugehörigkeit oder Wohlfahrtsverbänden. Der Verein gestaltet seine Konzeption und inhaltliche Arbeit eigenverantwortlich.

Im Peiner Frauenhaus werden jährlich ca. 60 Frauen mit ihren Kindern, die vor gewalttätigen Ehemännern bzw. Partnern sowie vor Gewalt innerhalb des familiären Umfeldes oder im sozialen Nahraum fliehen, aufgenommen. Kinder, die mit ihren Müttern im Frauenhaus Aufnahme finden, sind oftmals selbst Opfer von Misshandlungen durch den Vater bzw. Partner der Mutter geworden oder haben die Gewalt gegen ihre Mutter miterlebt.


Zielsetzung entsprechend der Satzung des Vereins:

  • Frauen und ihre Kinder bekommen Schutz und Zuflucht vor weiterer männlicher Gewalt
  • Frauen, die von physischer und psychischer Gewalt betroffen sind, sollen in einer ambulanten Frauenberatungsstelle Unterstützung bekommen.
  • Gewalt gegen Frauen und die gesellschaftliche Benachteiligung der Frauen soll thematisiert und öffentlich gemacht werden. Damit soll auf die Veränderung und den Abbau von Gewaltverhältnissen hingewirkt werden.


Das Frauenhaus hat danach den Auftrag Anti-Gewalt-Arbeit in einem umfassenden Sinn zu leisten, denn nur bei Berücksichtigung der Ursachen von Gewalt und deren Bekämpfung ist eine präventive Arbeit mit der Vision eines gewaltfreien Lebens möglich. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil der Frauenhausarbeit.

Bezogen auf die Sozialpolitischen Leitlinien des Landkreises Peine ist das Frauenhaus in einem zentralen Handlungsbereich der Sozialpolitik tätig und leistet einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Ausgrenzung, Benachteiligung, Diskriminierung und zur Umsetzung eines gewaltfreien Lebens. Die dort genannten grundlegenden Aspekte sowohl der Prävention als auch des Gedankens des Gender Mainstreaming finden sich auch in der Satzung und Zielsetzung des Vereins Peiner Frauenhaus wieder.

Heute, nach über 30 Jahren, sind die Frauenhäuser ein fester Bestandteil im Netz der sozialen Arbeit geworden und werden als tragende Einrichtung zur Versorgung weiblicher Opfer häuslicher Gewalt und ihrer Kinder wahrgenommen. Das äußerte sich in der neu entstandenen Kooperationen mit anderen Institutionen. Es wurden kommunale Runde Tische gegründet, bei denen gemeinsam mit der Polizei, der Justiz und weiteren Hilfeeinrichtungen an einem gemeinsamen effektiven Vorgehen gegen Gewalt gearbeitet wurde. Diese „Interventionsketten“ gegen häusliche Gewalt hatten als oberste Priorität, den Schutz von Frauen und Kindern sicherzustellen. Gleichzeitig wurde an Strukturen gearbeitet, die Täter besser zur Verantwortung ziehen zu können, sie mit Sanktionen zu belegen und ihr Verhalten als gesellschaftlich unerwünscht zu erklären.